Der erste schwäbische Federschmid

Peter Federschmid (1621-1664), ein Enkel unseres Stammvaters Paulus, wanderte im 17. Jh. als Tuchmacher nach Schwaben aus und begründet die noch heute große und verzweigte schwäbische „Federschmid-Sippe“.

Grund seiner Auswanderung war nicht die Reiselust, sondern die Überschuldung seines Vaters Leonhard. Der hatte in Sammenheim ein bäuerliches Lehen des Klosters Heidenheim erworben. Einen beträchtlichen Teil davon verwaltete er allerdings als Vormund für seinen begüterten Neffen Michael Moritz (1611-1643). Dem war wohl vom seligen Großvater, dem Sammenheimer „Schreiber und Gerichtsmann“ Emeran Moritz, ein kleines Vermögen zugewachsen. Anspruch darauf hatte zunächst sicherlich sein Vater, doch der war depressionskrank, seit der Geburt seines Sohnes „mit einer schweren Melancholia, vielmehr Unsinnigkeit behaftet“ und früh verstorben. So übernahm Leonhard 1624 die Vormundschaft für den Knaben und auch die Verwaltung des Vermögens.

In der schwierigen Zeit des 30-Jährigen Krieges kann Leonhard den landwirtschaftlichen Betrieb nur unter großen Mühen aufrechterhalten, immer wieder nimmt er Darlehen auf seine und auf die von ihm verwalteten Besitzungen auf. Michael Moritz scheint das geduldet zu haben. Immerhin werden ihm beim Tod seines Vormunds (1633) Liegenschaften im Wert von 440 Reichstalern übertragen, womit man sich damals wohl eine Existenz hätte aufbauen können. Doch als er selber bald darauf stirbt (1643) und seine Ehefrau Apollonia zügig wieder heiratet, da erinnert diese sich an das „Erbe vom Ex“ und klagt nun von Leonhards Nachkommen das noch ausstehende Guthaben des verstorbenen Michael Moritz ein. 511 Reichstaler fehlten damals doch noch, so rechnet sie vor… und beansprucht diese Summe nun für sich! Ein seltsamer Anspruch, wenn man bedenkt, dass sie nur zwei Jahre lang mit Michael Moritz verheiratet und die Ehe kinderlos geblieben war; aber irgendwie muss ihr Argument damals verfangen haben.

Über zehn Jahre ziehen sich die Konkurs-Verhandlungen dann allerdings hin: Der Kastner (der zuständige Amtmann) reist an und reist ab, lässt Briefe schreiben, lädt Gläubiger vor, prüft und prüft… Im Jahre 1653 schließlich ordnet er die komplette Übertragung des noch verbliebenen (inzwischen gar nicht mehr bewirtschafteten) Federschmidtschen Besitzes an die Witwe Moritz an. Damit können die nominellen Schulden zwar auch nicht mehr beglichen werden und andere Gläubiger, die sich inzwischen ebenfalls gemeldet hatten, gehen ganz leer aus (nur der Kastner hat seine Spesen natürlich vorrangig geltend gemacht); doch juristisch hat die Geschichte damit ein Ende.
Neckarhausen 1683
Und die Söhne von Leonhard? Ihr Leben geht weiter, auch ohne Erbe. Der ältere (Leonhard Jr.) hat mittlerweile nach Auernheim geheiratet und dort Fuß gefasst; der jüngere (besagter Peter eben) hat sein Glück außer Landes gesucht und inzwischen ebenfalls gefunden: 1651 heiratet er in Schwäbisch Hall Maria Kantz, Tochter des Schultheißen von Großbettlingen (dessen Großvater war übrigens Caspar Kantz, der Reformator von Nördlingen, aber das ist wieder eine andere interessante Geschichte).
Damit Peter im Schwabenland nicht Ausländer bleiben muss, bekommt er aus der Konkursmasse des elterlichen Besitzes immerhin der Erlös aus dem Verkauf einer kleinen Wiese zugesprochen - eine nicht ganz uneigennützige Großzügigkeit der Behörden, denn damit kann er wiederum die Ausstellung der „Papiere“ bezahlen, die er benötigt, um Schwabe zu werden...

Peter beendet seine Karriere als Tuchmacher und lässt sich, vermittelt durch die Familie seiner Frau, als Schulmeister in Neckarhausen nieder. Und so beginnt in diesem Dorf bei Nürtingen dann die Geschichte der „schwäbischen Federschmid“.

Warum diese Geschichte trotz eines infamen Hexerei-Anschlags nicht mehr aufgehalten werden konnte, ist hier nachzulesen.